Recht & Steuern bei Unternehmensanleihen
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Unternehmensanleihen bieten Investoren attraktive Renditen, doch bei der Besteuerung der Anleihen gibt es einiges zu beachten. Schon vor dem ersten Anlageklick stellt sich die Frage: Muss ich auf Anleihen Steuern zahlen – und wenn ja, wie?
Unternehmensanleihen gelten als festverzinsliche Wertpapiere, bei denen Sie dem Emittenten – meist einem Unternehmen – Kapital zur Verfügung stellen. Neben Zinszahlungen und möglicher Rückzahlung am Laufzeitende kann es sein, dass Sie durch veränderte Marktzinsen Kursgewinne versteuern müssen. Die Besteuerung Ihrer Anleihen folgt dabei recht klaren Regelungen.
Wer muss auf Anleihen Steuern zahlen?
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wenn Sie Zinsen erhalten oder auf Anleihen Steuern zahlen, fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Freistellungsauftrag (Sparerpauschbetrag) ermöglicht jedoch Steuerfreiheit bis 1.000 € für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 € für Ehepaare.
Sowohl Zinsen als auch Kursgewinne versteuern Sie im Rahmen derselben Steuerregel. Wenn Sie beispielsweise aus einer Unternehmensanleihe aussteigen, müssen Sie den Gewinn abzüglich Anschaffungskosten als Kapitalertrag versteuern, sofern er den Pauschbetrag übersteigt.
Besteuerung der Anleihen: Staatliche Regularien
Nach aktuellem BMF-Schreiben (§ 20 EStG) gelten Erlöse aus Zinsen und Veräußerungserlösen als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wichtige Neuerung seit dem Jahressteuergesetz 2024 ist, dass Verluste aus Pleite-Anleihen nun unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können, sofern der Steuerbescheid noch offen ist. Damit wird deutlich, dass Sie nicht nur auf erfolgreiche Anleihen Steuern zahlen, sondern bei Verlusten steuerlich entlastet werden.
Kursgewinne versteuern – so läuft’s
Kursgewinne versteuern Sie wie Zinsen: Die Depotbank führt Abgeltungssteuer ab. Für im Anlagezeitraum realisierte Kursgewinne – etwa beim Verkauf vor Laufzeitende – gilt dieselbe Besteuerung. Wichtig dabei ist, dass bei Disagio-Regelungen bis zum Jahr 2008 unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Kursgewinne entfielen, heute solche Sonderregeln jedoch abgeschafft sind.
Tipps für Anleger zur Besteuerung Ihrer Anleihen
- Nutzen Sie gezielt den Sparerpauschbetrag, damit Sie nicht unnötig auf Anleihen Steuern zahlen.
- Verluste bei ausgefallenen Anleihen verrechnen – das mindert Steuerlast bei anderen Kapitalerträgen.
- Achten Sie auf deutsche Quellensteuerpflicht – Banken melden Zinserträge und Veräußerungserlöse automatisch an das BZSt.
- Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Einlagen für Zinsen oder Kursgewinne gesondert deklariert werden müssen, denn beide unterliegen demselben Steuergesetz.
Klare Regeln, echte Chancen
Die Besteuerung der Anleihen ist in Deutschland durch die Abgeltungssteuer geregelt, das heißt, jede Zinszahlung und jeder Verkauf mit Gewinn muss versteuert werden, es sei denn, Sie nutzen den Sparerpauschbetrag. Gewinne sowie Kursgewinne versteuern Sie gleichermaßen, während Verluste aus Pleite-Anleihen steuerlich verrechenbar sind. Eine Systematik, die auf den ersten Blick nicht leicht verständlich scheint, die aber im Endeffekt zusätzlich Transparenz bietet.
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